Für Angestellte gilt für die die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall folgender zeitlicher Ablauf:

  • Bei Krankheit übernimmt der Arbeitgeber zunächst für 6 Wochen die Lohnfortzahlung.

  • Daran anschließend tritt - soweit gesetzlich versichert - der gesetzliche Krankenversicherer in die Leistung ein.

  • Dieser zahlt jedoch nur 70% des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90% des Nettoeinkommens. Als Einkommen wird das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate inklusive Überstunden berücksichtigt.

  • Vor der Auszahlung zieht der Krankenversicherung noch die Sozialversicherungen ab. Effektiv erhält der Arbeitnehmer im Schnitt ca. 75% seines Nettoeinkommens.

Ein Angestellter muss bei langer Krankheit also mit ¾ seines bisherigen Einkommens auskommen, weswegen eine private Absicherung der verbleibenden 25% für Angestellte sinnvoll ist.