Haftpflicht für Tierhalter

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Vermögen schützen

Als Hunde- und Pferdebesitzer haften Sie für Ihr Tier, auch wenn sie selbst keine Schuld trifft. Allein die Tatsache, dass man dieses Tier besitzt reicht aus, um haftbar gemacht werden zu können (Gefährdungshaftung).

Beachtenswert

Während zum Beispiel Schäden aus dem Besitz von Vögeln und Katzen über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, brauchen Hunde- und Pferdebesitzer einen eigenen Vertrag.