Beachtenswert

Die Annahme, dass ein Prozessgewinner keine Kosten zu tragen hat, ist oft falsch. Hundertprozentige Entscheidungen sind eher selten, in den meisten Fällen erhält man nur zu einem mehr oder weniger großen Teil Recht und hat in der Konsequenz einen entsprechenden Teil der Gesamtkosten zu tragen.
Im Bereich des Arbeitsrechts trägt von vornherein jede Partei in der ersten Instanz ihre Kosten selbst, auch wenn sie zu 100 % siegt.

Die Rechtsschutzversicherung unterteilt im wesentlichen in vier Bereiche:

1.) Der Berufsbereich
Arbeitnehmer werden hier im jeweiligen Anstellungsverhältnis geschützt. Für Arbeitgeber geht es neben Streitigkeiten mit Arbeitnehmern auch um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Sozialträgern oder Berufsgenossenschaften.

2.) Verkehrsrechtsschutz
Der Verkehrsrechtsschutz umfasst nicht nur rechtliche Auseinandersetzungen um die Haltung eigener Fahrzeuge, sondern umfasst im Familienrechtsschutz für Nichtselbständige auch die Fahrzeuge von Familienangehörigen (Mofa des Sohnes). Ganz wesentlich ist auch die sonstige Teilnahme am Verkehr, beispielsweise als Radfahrer, Fußgänger oder Teilnehmer am öffentlichen Nahverkehr (Bus und Bahn).

3.) Haus- & Wohnungsrechtsschutz
Während es für Mieter in der Hauptsache um Streitigkeiten mit dem Vermieter geht, schützt dieser Baustein den Hausbesitzer vor allem vor Streitigkeiten mit Ämtern (z.B. neue behördliche Auflagen) und Nachbarn.

4.) Der private und familiäre Bereich
Hier geht es um Bereiche, die in keinen der anderen Bereiche fallen. Vor allem zivilrechtliche Ansprüche werden hier vertreten. Beispielsweise um Gewährleistungsstreitigkeiten beim Kauf von Elektrogeräten. Aber auch Strafsachen fallen in diesen Bereich.

Die Rechtsschutzversicherung legt die Kosten aller Rechtsstreitigkeiten, die sie versichert, auf die Beitragszahler um. Würde jede denkbare Streitigkeit bezahlt, wären die Beitrage in der Folge unbezahlbar. Aus diesem Grund werden Personen, die sich gern und oft streiten, schnell gekündigt und erhalten dann auch keine neue Versicherung mehr (wobei die Kündigung natürlich nie für die Kostenübernahme eines laufenden Verfahren erfolgen kann). Wer sich für eine Rechtsschutzversicherung entscheidet, sollte dies tun, um für ernste und teure Auseinandersetzungen gewappnet zu sein. Die Rechtsschutzversicherung ist jedoch kein geeignetes Produkt, um Inkassobemühungen von Selbständigen auszulagern oder aus Neugier rechtliche Fragen klären zu lassen. Aus den gleichen Gründen kennt die Rechtsschutzversicherung so viele Ausschlüsse wie kein anderes Versicherungsprodukt, wobei üblicherweise die Risiken ausgeschlossen werden, in denen vor allem das persönliche Lebensrisiko zu häufigen und teuren Auseinandersetzungen führt.

Die wichtigsten Ausschlüsse sind:
- Baurisiko
- Erbstreitigkeiten
- Scheidungen
- Vertragsrecht für Selbständige (Einklagen offener Forderungen)

Um diese Ausschlüsse ein wenig zu mildern, besteht für einige Selbständige (je nach Branche) die Möglichkeit, das Vertragsrecht speziell einzuschließen.
Für Scheidungs- & Erbrecht besteht oft die Möglichkeit, eine juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.

Einige Rechtsschutzversicherungen bieten eine Beratungshotline an, in welche der Versicherungsnehmer jederzeit anrufen und telefonisch anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen kann. Je nach Ausprägung kann man hier sogar für ansonsten unversicherte Risiken anrufen. Ein Einschluss auf den man sicherlich achten sollte.

Für Hausbesitzer, die Wohnungen oder Gewerberäume vermieten, bedarf es eines speziellen Vermieterrechtsschutzes, wenn dieses Risiko mitversichert sein soll.

Besonderes Augenmerk empfehlen wir vor allem beratenden Berufen (z.B. Steuerberater, Versicherungsmakler etc.) und Heilberufen (Ärzte, Zahnärzte) auf die Spezialstrafrechtsschutzversicherung zu legen. Diese kann existentiell wichtig und bedeutender als jede andere Form des Rechtsschutzes sein.