Wer ist zuständig?

Selten ist im Vorfeld geregelt, wer sich dann um die persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten der betroffenen Person kümmern soll und darf.
Die Folgen sind meist tiefgreifend: Das Gericht muss ein Betreuungsverfahren einleiten. Der berufene Betreuer ist oft kein naher Angehöriger. Es entstehen Aufwand und Kosten. Eine Situation, die das Leben in einem ohnehin angespannten Umfeld nicht leichter macht.
Leider ist es dann zu spät, um nicht getroffene Entscheidungen und Versäumnisse auszugleichen.

Können Sie das für sich und Ihre Angehörigen ausschließen?

Es gibt nur eine Möglichkeit um auch solche Situationen Selbstbestimmt zu meistern:
Eine rechtssichere Vorsorgevollmacht verhindert wirksam das gerichtliche Betreuungsverfahren. Die von Ihnen in guten Zeiten bestimmten Vertrauenspersonen dürfen sich ohne Wenn und Aber um Ihre persönlichsten Angelegenheiten kümmern.

Unsere Lösung für Sie

Verbunden mit dem Notfallservice unseres Partners, der Deutschen Vorsorgedatenbank AG erhalten Sie eine dauerhafte und professionelle Lösung für diese unabdingbare Vorsorge.
Das Unternehmen hat sich auf die Notfallplanung, die sichere Verwahrung sowie die sofortige Verfügbarkeit von Vorsorgedokumenten spezialisiert und bietet damit ein wichtiges Stück Sicherheit für den Ernstfall.