Neben der ausschlaggebenden Höhe der Erstattung ist auf die Bemessungsgrundlage der Angaben zu achten. Diese kann mit, oder ohne Privatleistungen angesetzt werden. Ebenfalls gilt es, eine manchmal notwendige Vorleistung der GKV zu klären und auf enthaltene Leistungs- und Summenbegrenzungen zu achten.
Neben dem Zahnersatz kann auch der Bereich der Zahnbehandlung eingeschlossen werden. Hierzu gehört die gerade bei Kindern gern versicherte Kieferorthopädie durch die erhebliche Zuzahlungen entstehen können. Auch Vorsorgeleistungen wie professionelle Zahnreinigung kann dazugehören.
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