Der Arbeitgeber ist dabei
Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Nutzung der betrieblichen Altersvorsorge und sei es nur in Form der Umwandlung eigenen Gehaltes in einen Altersvorsorgevertrag. Daneben beteiligt sich oft auch der Chef an den Aufwendungen. Meist sind die Regelungen in Tarifverträgen getroffen.
Die Förderung besteht auf Arbeitnehmerseite im wesentlichen aus der steuerlichen Absetzbarkeit der Aufwendungen. Außerdem ergeben sich oft Ersparnisse bei Sozialversicherungsbeiträgen.
Aber auch Arbeitgeber profitieren durch verschiedene Vorteile.
Es gibt viele verschiedene Wege im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Gerne erläutern wir die Möglichkeiten in einem persönlichen Beratungsgespräch. Selbstverständlich auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber.