Durch eine ambulante Zusatzversicherung werden Zuzahlungen teilweise übernommen, oder Eigenbeteiligungen gemindert. Hier geht es im wesentlichen um:

  • Brillenleistungen

  • Heilpraktikerbehandlungen

  • Naturheilverfahren

  • Zuzahlungen und Gebührenbegrenzungen beim Arzt

  • erweiterte Vorsorgeuntersuchungen