Beachtenswert

Zur Gebäudeverglasung gehören z.B. Glasscheiben von Fenstern und Türen, Duschkabinen, Wintergärten. Zur Mobiliarverglasung gehören z. B. Glasscheiben von Schränken und Vitrinen, Bildern und Spiegeln. Auch Cerankochfelder sind meist mitversichert!

Wer Versicherungsschutz Sonnenkollektoren wünscht, sollte genau auf die Einschlüsse achten. Bei der Glasversicherung spielt die Schadenursache keine Rolle. Entsteht der Schaden z.B. durch Luftzug, Hagel oder den Fußball der Nachbarkinder, die Glasversicherung zahlt in allen Fällen (Ausnahme eigener Vorsatz). Soweit zusammenhänge Glasflächen eine Fläche von mehr als 6 qm erreichen, muss der Versicherungsschutz speziell vereinbart werden. Unterschiede gibt es bei der Übernahme von Nebenkosten, wie beispielsweise die notwendige De-Montage von Markisen, oder auch Kosten für einen Kran oder Gerüstaufstellung
Die Absicherung ist im Rahmen einer Gebäude- oder Hausratversicherung möglich, aber auch als eigenständiger Versicherungsschutz.