Bei Krankheit übernimmt der Arbeitgeber zunächst für 6 Wochen die Lohnfortzahlung.
Daran anschließend tritt - soweit gesetzlich versichert - der gesetzliche Krankenversicherer in die Leistung ein.
Dieser zahlt jedoch nur 70% des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90% des Nettoeinkommens. Als Einkommen wird das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate inklusive Überstunden berücksichtigt.
Vor der Auszahlung zieht der Krankenversicherung noch die Sozialversicherungen ab. Effektiv erhält der Arbeitnehmer im Schnitt ca. 75% seines Nettoeinkommens.