Die Herangehensweise der Grundfähigkeitsversicherungen bietet gleich mehrere Vorteile:
Dadurch dass psychologische Ursachen keinen Einfluss auf die Leistung haben, kann die Grundfähigkeitsversicherung auch von Personen mit psychischen Vorerkrankungen vereinbart werden.
Da der Leistungsfall nicht an der Berufsdefinition hängt, steht der Versicherungsschutz uneingeschränkt auch Hausfrauen, Kindern, Studenten, Privatiers etc. zur Verfügung.
Aus dem gleichen Grund greift der Versicherungsschutz auch dann, wenn zwar bestimmte Fertigkeiten verloren gehen, der Beruf aber nicht vollständig aufgegeben wird.
Der Versicherungsschutz ist erheblich preiswerter als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Insbesondere für Personen in risikoreicheren Berufen stellt die Grundfähigkeitsversicherung somit eine preiswerte Alternative dar.
Personen mit vielseitigen Berufen – vor allem akademischen und kaufmännischen Berufen – mutet die Berufsunfähigkeitsversicherung oft große Hürden zu, um die in der Berufsunfähigkeitsversicherung geforderte 50%ige Einschränkung zu erreichen. Die Grundfähigkeitsversicherung greift hier oft früher.
Langwierige Rechtsstreitigkeiten im Leistungsfall können so vermieden werden. Der Versicherungsnehmer gelangt im Bedarfsfall so schneller und unkomplizierter an seine Leistung.
Der wichtigste Nachteil der Grundfähigkeitsversicherung muss gleichfalls in Betracht gezogen werden: So bietet die Grundfähigkeitsversicherung keinen Schutz für psychologische Erkrankungen, die eine der Hauptursachen für Berufsunfähigkeit darstellen. Auch zahlreiche neurologische Erkrankungsbilder, wie z.B. mangelndes Konzentrationsvermögen, Vergesslichkeit etc. sind nicht inbegriffen.